Beschlussvorschlag (Antragstext):

 

„Herr Thomas Remih hat in seiner Eigenschaft als Ratsmitglied und Vorsitzender des Haushaltskonsolidierungsausschusses seine Verpflichtung zur Verschwiegenheit nach §30 GO NRW verletzt. Gegen Herrn Remih wird daher nach §§ 30 Abs. 6, 29 Abs. 3 GO NRW ein Ordnungsgeld in Höhe von 250 Euro festgesetzt.“