Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz dem Verein Hildener Werbegemeinschaft die Bewirtschaftung des Bürgertreffs zu übertragen.

 

Der abzuschließende Überlassungsvertrag sieht folgende Regelungen vor:

           

            1.         Der Trägerverein verpflichtet sich, die Verwaltung des Bürgertreffs und alle damit                      einhergehenden Pflichten wie z.B. Aufsichtspflicht, Verkehrssicherungspflicht etc. zu                übernehmen.

 

2.         Der Verein hat in vollem Umfang die Kosten für Strom, Wasser, Gasverbrauch und Müllabfuhr für die vereinbarten Veranstaltungen zu übernehmen. Des Weiteren hat er kleinere Instandhaltungen und Schönheitsreparaturen zu tragen.

 

            3.         Der Verein verpflichtet sich, den Bürgertreff für alle Nutzergruppen zugänglich zu                      machen.

 

4.         An 10 Wochenenden im Jahr und an jeweils einem Wochentag liegt das Belegungsrecht bei der Stadtverwaltung. Bei diesen Veranstaltungen kann auch von den sonst zu erhebenden Kosten abgewichen werden.

 

            5.         Der Verein verpflichtet sich, ausschließlich die vom Rat beschlossenen Gebühren                     zu erheben.

 

            6.         Falls aus der Bewirtschaftung des Bürgertreffs Überschüsse entstehen, so sind die                    se zu 50 % an die Stadt Hilden abzuführen. Der verbleibende Überschuss ist aus-                    schließlich zur Reinvestition in den Bürgertreff zu verwenden.

 

            7.         Der Verein verpflichtet sich, dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Hilden ein je-                      derzeitiges Prüfungsrecht sowie das Recht zur unvermuteten Kassen-, Buch- und                     Belegprüfungen einzuräumen.