Sitzung: 19.10.2011 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: s. Niederschrift
Abstimmung: Ja: 30, Enthaltungen: 9
Vorlage: WP 09-14 SV 26/046
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach
Vorberatung im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz dem Verein Hildener Werbegemeinschaft die
Bewirtschaftung des Bürgertreffs zu übertragen.
Der abzuschließende Überlassungsvertrag sieht
folgende Regelungen vor:
          Â
           1.
       Der Trägerverein verpflichtet
sich, die Verwaltung des Bürgertreffs und alle damit                    einhergehenden
Pflichten wie z.B. Aufsichtspflicht, Verkehrssicherungspflicht etc. zu               übernehmen.
2.        Der Verein hat in vollem Umfang die
Kosten für Strom, Wasser, Gasverbrauch und Müllabfuhr für die vereinbarten
Veranstaltungen zu übernehmen. Des Weiteren hat er kleinere Instandhaltungen
und Schönheitsreparaturen zu tragen.
           3.        Der Verein verpflichtet sich, den
Bürgertreff für alle Nutzergruppen zugänglich zu                    machen.
4.        An 10 Wochenenden im Jahr und an
jeweils einem Wochentag liegt das Belegungsrecht bei der Stadtverwaltung. Bei
diesen Veranstaltungen kann auch von den sonst zu erhebenden Kosten abgewichen
werden.
           5.        Der Verein verpflichtet sich,
ausschließlich die vom Rat beschlossenen Gebühren                    zu erheben.
           6.        Falls aus der Bewirtschaftung des
Bürgertreffs Überschüsse entstehen, so sind die                   se
zu 50 % an die Stadt Hilden abzuführen. Der verbleibende Überschuss ist aus-                   schließlich zur Reinvestition
in den Bürgertreff zu verwenden.
           7.        Der Verein verpflichtet sich, dem
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Hilden ein je-                    derzeitiges Prüfungsrecht sowie das
Recht zur unvermuteten Kassen-, Buch- und                    Belegprüfungen
einzuräumen.