Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

 

„Nach Vorberatung durch den Stadtentwicklungsausschuss und den Kulturausschuss

fasst der Rat folgenden Beschluss:

 

1.    Der Errichtung von fünf Stelen - Anlage 2 – für die Bereiche Kultur und Stadtmarketing mit einem Kostenaufwand von € 50.000 an den Standorten gem. Anlage 1 wird zugestimmt.

Kosten für Anschaffung und Ersatzbeschaffung sowie Unterhaltung und Wartung der  Stelen werden von der Stadt Hilden übernommen.

 

Um eine Realisierung noch im Jahre 2006 zu ermöglichen, werden die Kosten für die Erstanschaffung in Höhe von  € 50.000 außerplanmäßig bereitgestellt.

Die Deckung erfolgt  mittels Entnahme aus der Rücklage 

( Haushaltsstelle 9100.000.3100).

 

Die Bestückung der Stelen mit Plakaten ist zwischen Kulturverwaltung und Stadtmarketing GmbH abzustimmen und erfolgt dann nach dem abgestimmten Plan durch die Stadtmarketing GmbH.

 

            2.

            Alternative a.

 

Die Planung für den Bereich der Hildener Vereine und Verbände Dreiecksständer nach Anlage 3 mit einem Aufwand von € 15.000 an den Standorten gem. Anlage 1

zu errichten, wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

             Die Kosten für die Erstanschaffung und Ersatzbeschaffung der Dreiecksständer

             ebenso wie die Personalkosten und die sonstigen Unterhaltungskosten werden von

             der Stadtmarketing GmbH übernommen.

 

Der Betrieb (Bestückung mit Plakaten, Unterhaltung) erfolgt ebenfalls durch die Stadtmarketing GmbH gegen eine Nutzungsgebühr von 0,50 € pro Seite - DIN A1 -.

Zur Unterstützung dieses Vorhabens wird die Werbung mittels Dreiecksständer als Sondernutzung auf den in der Anlage 1 schraffiert dargestellten öffentlichen Verkehrsflächen  nicht mehr zugelassen.

 

Von diesem Verbot ausgenommen sind a.) die Wahlwerbung der politischen Parteien vor den jeweiligen Wahlen, sowie b.) die Werbung Hildener Vereine und Verbände

mit Dreiecksständern aus hochwertigen Materialien ( insbes. Edelstahl, Aluminium ).

 

            Diese Änderungen sind in eine Änderungsverordnung zur Ordnungsbehördlichen    

                         Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der

Stadt Hilden aufzunehmen.

 

              Alternative b.

 

Für die Hildener Vereine und Verbände verbleibt es  bei den bisherigen Möglichkeiten der Werbung mit Dreiecksständern, damit jeder betroffene Verein und Verband nach seinen finanziellen Möglichkeiten die für ihn jeweils notwendige Werbung im Bereich der Fußgängerzone im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten betreiben kann.

 

Alternative c.

 

Gänzlicher Verzicht auf Dreiecksständer in der Fußgängerzone

                       

3.          Die als Anlage 4 beigefügte  Änderungsverordnung zur Ordnungsbehördlichen    

                         Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der

                         Stadt Hilden wird beschlossen.

 

 

 Der Bürgermeister wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.”

 

 

 

 

 

 

 

G. Scheib