Sitzung: 07.06.2006 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: WP 04-09 SV 60/042
Beschlussvorschlag:
„Nach Vorberatung durch den
Stadtentwicklungsausschuss und den Kulturausschuss
fasst der Rat folgenden Beschluss:
1.
Der Errichtung von fünf Stelen - Anlage 2 –
für die Bereiche Kultur und Stadtmarketing mit einem Kostenaufwand von € 50.000
an den Standorten gem. Anlage 1 wird zugestimmt.
Kosten für Anschaffung und
Ersatzbeschaffung sowie Unterhaltung und Wartung der Stelen werden von der Stadt Hilden übernommen.
Um eine Realisierung noch im
Jahre 2006 zu ermöglichen, werden die Kosten für die Erstanschaffung in Höhe
von € 50.000 außerplanmäßig
bereitgestellt.
Die Deckung erfolgt mittels Entnahme aus der RücklageÂ
( Haushaltsstelle
9100.000.3100).
Die Bestückung der Stelen mit
Plakaten ist zwischen Kulturverwaltung und Stadtmarketing GmbH abzustimmen und
erfolgt dann nach dem abgestimmten Plan durch die Stadtmarketing GmbH.
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2.
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Alternative a.
Die
Planung für den Bereich der Hildener Vereine und Verbände Dreiecksständer nach
Anlage 3 mit einem Aufwand von € 15.000 an den Standorten gem. Anlage 1
zu
errichten, wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
            Die Kosten für die Erstanschaffung
und Ersatzbeschaffung der Dreiecksständer
            ebenso wie die Personalkosten und
die sonstigen Unterhaltungskosten werden von
            der Stadtmarketing GmbH
übernommen.
Der Betrieb (Bestückung mit
Plakaten, Unterhaltung) erfolgt ebenfalls durch die Stadtmarketing GmbH gegen
eine Nutzungsgebühr von 0,50 € pro Seite - DIN A1 -.
Zur Unterstützung dieses
Vorhabens wird die Werbung mittels Dreiecksständer als Sondernutzung auf den in
der Anlage 1 schraffiert dargestellten öffentlichen Verkehrsflächen nicht mehr zugelassen.
Von diesem Verbot ausgenommen
sind a.) die Wahlwerbung der politischen Parteien vor den jeweiligen Wahlen, sowie
b.) die Werbung Hildener Vereine und Verbände
mit Dreiecksständern aus
hochwertigen Materialien ( insbes. Edelstahl, Aluminium ).
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Diese Änderungen sind in eine Änderungsverordnung zur
Ordnungsbehördlichen   Â
                        Verordnung zur
Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der
Stadt Hilden aufzunehmen.
             Alternative b.
Für
die Hildener Vereine und Verbände verbleibt esÂ
bei den bisherigen Möglichkeiten der Werbung mit Dreiecksständern, damit
jeder betroffene Verein und Verband nach seinen finanziellen Möglichkeiten die
für ihn jeweils notwendige Werbung im Bereich der Fußgängerzone im Rahmen der
gesetzlichen Möglichkeiten betreiben kann.
Alternative
c.
Gänzlicher
Verzicht auf Dreiecksständer in der Fußgängerzone
                      Â
3.
      Die als Anlage 4 beigefügte Änderungsverordnung zur Ordnungsbehördlichen   Â
                        Verordnung zur Aufrechterhaltung der
öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der
                        Stadt Hilden wird
beschlossen.
 Der Bürgermeister wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.â€
G. Scheib