Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

„ Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Änderung des Aufstellungsbeschlusses der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 231 gemäß § 1 Abs. 8 und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414) in der zurzeit gültigen Fassung.

 

Das Plangebiet liegt im Osten der Stadt Hilden an der Stadtgrenze zu Solingen.

Es wird verkleinert und zwar im Westen begrenzt durch die Max-Volmer-Straße, im Süden durch die Walder Straße und im Osten durch die Grenzstraße. Im Norden erfolgt die Begrenzung nun durch die Nordgrenzen der Flurstücke 2394, 2396, 2739 und 2740, alle in Flur 65 der Gemarkung Hilden.

 

Das Ziel der Bebauungsplan-Aufstellung ist nunmehr, im Plangebiet Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Kernsortimenten, großflächige Einzelhandelsbetriebe mit nicht-zentrenrelevanten Kernsortimenten sowie Einzelhandelsbetriebe, die vorrangig nahversorgungsrelevante Sortimente anbieten, auszuschließen. Jedoch sollen Einzelhandelsbetriebe mit bis zu 100 m² Verkaufsfläche für nahversorgungsrelevante Sortimente (z.B. Kiosk, Tankstellen-Shop, etc.) ausnahmsweise zulässig sein. Außerdem sollen Vergnügungsstätten ausgeschlossen werden.“

 

(G. Scheib)