Sitzung: 07.06.2006 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 04-09 SV 61/110
Beschlussvorschlag:
„ Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Änderung des Aufstellungsbeschlusses
der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 231 gemäß § 1 Abs. 8 und § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414) in der zurzeit gültigen
Fassung.
Das Plangebiet liegt
im Osten der Stadt Hilden an der Stadtgrenze zu Solingen.
Es wird verkleinert
und zwar im Westen begrenzt durch die Max-Volmer-Straße, im Süden durch die Walder
Straße und im Osten durch die Grenzstraße. Im Norden erfolgt die Begrenzung nun
durch die Nordgrenzen der Flurstücke 2394, 2396, 2739 und 2740, alle in Flur 65
der Gemarkung Hilden.
Das Ziel der
Bebauungsplan-Aufstellung ist nunmehr, im Plangebiet Einzelhandelsbetriebe mit
zentrenrelevanten Kernsortimenten, großflächige Einzelhandelsbetriebe mit
nicht-zentrenrelevanten Kernsortimenten sowie Einzelhandelsbetriebe, die
vorrangig nahversorgungsrelevante Sortimente anbieten, auszuschließen. Jedoch
sollen Einzelhandelsbetriebe mit bis zu 100 m² Verkaufsfläche für
nahversorgungsrelevante Sortimente (z.B. Kiosk, Tankstellen-Shop, etc.)
ausnahmsweise zulässig sein. Außerdem sollen Vergnügungsstätten ausgeschlossen
werden.“
(G. Scheib)