Sitzung: 03.05.2006 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 04-09 SV 61/106
Beschlussvorschlag:
„Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufstellung der 44.
Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 1 Abs. 8 und § 2 Abs. 1 BauGB
(Baugesetzbuch) vom 23.09.2004 (BGBL. I S. 2414) in der zur Zeit gültigen
Fassung.
Das Plangebiet liegt
im Nordwesten der Stadt Hilden westlich der Straße Westring und umfasst die
Flurstücke 1065 und 1401 in Flur 11 der Gemarkung Hilden.
Das Planungsziel
besteht darin, die planungsrechtliche Grundlage für die Ansiedlung eines Bau-,
Heimwerker- und Gartenfachmarktes sowie eines weiteren Fachmarktes mit
nicht-zentrenrelevantem und nicht-nahversorgungsrelevantem Kern-Sortiment auf
einem ehemaligen Betriebsgelände zu schaffen.
Hierzu soll die
derzeitige Ausweisung „GI (Industriegebiet)“ in eine Ausweisung „SO (Sondergebiet)“
abgeändert werden.“