Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

„Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufstellung der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 A gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zurzeit gültigen Fassung.

 

Das Plangebiet liegt unmittelbar in der Hildener Innenstadt zwischen der Mittelstraße und der Straße Am Kronengarten und umfasst die Flurstücke 56, 57, 503, 510, 563, 564, 566, 632 und 633, alle in Flur 49 der Gemarkung Hilden.

 

Das Ziel der Planung ist es, die geltenden Bebauungsplan-Inhalte an aktuelle planerische Erfordernisse anzupassen und so eine Aufwertung dieses kleinen Teiles der Innenstadt zu ermöglichen.“