Sitzung: 03.05.2006 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 04-09 SV 61/103
Beschlussvorschlag:
„Der Stadtentwicklungsausschuss
beschließt
1. die Aufstellung
der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 231 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S 2414) in der zur Zeit gültigen Fassung.
Das Plangebiet liegt
im äußersten Osten des Hildener Stadtgebietes. Es wird begrenzt im Norden durch
die Straße Kalstert, im Osten durch die L 288 (Grenzstraße/ Ohligser Straße),
im Süden durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 2736, 2738 und 2741 sowie
im Westen durch die Max-Volmer-Straße und die Westgrenze des Flurstückes 2741.
Alle Flurstücke liegen in Flur 65 der Gemarkung Hilden.
Das Ziel der Planung
ist es, einer ortsansässigen Firma (QIAGEN) die Umsetzung ihres Masterplanes
zur Sicherung und zum Ausbau des Standortes zu ermöglichen.
2. das
Bebauungsplan-Aufstellungsverfahren auf der Basis des vorgestellten
städtebaulichen Entwurfes fortzusetzen.“