Sitzung: 03.05.2006 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 04-09 SV 61/102
Beschlussvorschlag:
„Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt
1. die Aufstellung
der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 66 B als vorhabenbezogener Bebauungsplan
(Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 7) gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung
mit § 12 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zur Zeit
gültigen Fassung.
Das Plangebiet liegt
im Nordwesten der Stadt Hilden westlich der Straße Westring und umfasst die
Flurstücke 1065 und 1401 in Flur 11 der Gemarkung Hilden.
Das Planungsziel
besteht darin, die planungsrechtliche Grundlage für die Ansiedlung eines Bau-,
Heimwerker- und Gartenfachmarktes sowie eines weiteren Fachmarktes mit
nicht-zentrenrelevantem und nicht-nahversorgungsrelevantem Kern-Sortiment auf
einem ehemaligen Betriebsgelände zu schaffen.
2. das
Bebauungsplan-Aufstellungsverfahren auf der Basis des vorgestellten
städtebaulichen Entwurfes fortzusetzen.“