Sitzung: 05.10.2011 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: s. Niederschrift
Vorlage: WP 09-14 SV 61/091
Beschlussfassung zu
den Rahmenbedingungen:
Punkt 2.3
Die vorhandene Grünfläche mit dem Spielplatz soll möglichst
an ihrer jetzigen Stelle erhalten bleiben. ,wenn unbedingt aus städtebaulicher
Sicht erforderlich, kann sie aber auch in ähnlicher Größe an einen anderen
geeigneten Standort verlegt werden.
Neu:
Nur wenn unbedingt aus städtebaulicher Sicht erforderlich, kann sie geringfügig verändert werden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
Punkt 3.2
2. Absatz
Es soll eine Wohnbebauung in der Größenordnung von 15.000
qm BGF entstehen, die sich für unterschiedliche Lebensstile und
Lebensformen einer sich wandelnden Gesellschaft eignet eignen. Die
nachzuweisende BGF entspricht einer GFZvon 0,6 (für die Fläche von ca. 24.500
qm Netto-Planungsfläche – ohne die Grünfläche und Erschließungsflächen
gerechnet).
Die Absätze 1, 3 und 4 bleiben unverändert bestehen.
Abstimmungsergebnis
einstimmig beschlossen
Im Vorfeld des Wettbewerbsverfahrens sollen regionale Planungsbüros zur Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert werden. Aus den von diesen Büros, die die Mindestanforderung der Bewerber/innen erfüllen müssen, eingereichten Bewerbungen sollen 5 Büros ausgelost werden, die für den Wettbewerb gesetzt werden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
Abschließend rief die Vorsitzende über die Abstimmung zur vorliegenden Sitzungsvorlage unter Berücksichtigung der zuvor gefassten Beschlüsse auf.
Beschlussvorschlag:
1.        Der Rat der Stadt Hilden
beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss:
           Der Städtebauliche Realisierungswettbewerb
Albert-Schweitzer-Schule wird gemäß der
           beiliegenden
Bekanntmachung umgehend bekanntgemacht.
           Die Auslobung erfolgt
gemäß dem beiliegenden Auslobungstext ‚Städtebaulicher
           Realisierungswettbewerb
für den Bereich der ehemaligen Albert-Schweitzer-Schule in
           Hilden’ vom 17.06.2011.
2.        Der
Stadtentwicklungsausschuss gibt die im Produkt 090101 ‚Stadtplanung’ zur
Verfügung      gestellten Haushaltsmittel
zur Durchführung des städtebaulichen Wettbewerbs frei.
1. Der städtebauliche Wettbewerb für das
Plangebiet ‚Albert-Schweitzer-Schule’ wird auf Grundlage folgender
Entwicklungsziele durchgeführt:
Im Plangebiet soll ein Wohngebiet für eine
sozial gemischte Bewohnerschaft aus allen Generationen entstehen. Es soll
folgende Eigenschaften aufweisen:
Art
und Maß der baulichen Nutzung
─
Maß der baulichen Nutzung: mindestens …... und
höchstens ..…. Vollgeschosse
─
Mischung der Wohnungsformen und Wohnungsgrößen in
Form von
1.
Wohnungen in Mehrfamilienhäusern (auf etwa ……% der
Wohnbauflächen)
2.
Reihenhäusern (auf etwa ……% der Wohnbauflächen)
3.
Doppelhäusern (auf etwa ……% der Wohnbauflächen)
4.
freistehenden Einfamilienhäusern (auf etwa ……% der
Wohnbauflächen)
─
Mindestens ……% Anteil an
öffentlich gefördertem Wohnungsbau in Form von (RH/MFH)
─
Durchgrünung des Wohnquartiers mit
1.
Erhalt einer Grünanlage in mindestens der
vorhandenen Größe
2.
Erhalt möglichst vieler der vorhandenen
erhaltenswerten Bäume
3.
Schaffung eines zusätzlichen Grünzugs im Bereich
der erhaltenswerten Großbäumen (etwa …… m²)
4.
Erweiterung der vorhandenen Grünanlage (um etwa ……
m²)
Sonstige
Rahmenbedingungen
─
Barrierefreie und barrierearme Bauweise
─
Klimafreundliches Bauen:
Die Gebäude müssen mindestens den Niedrigenergiestandard „Energieeffizienzhaus
55“ erfüllen, sowie weitere Maßnahmen zur CO2-Reduzierung sind
anzustreben
─
Beachtung der klimatischen Verhältnisse (Ergebnisse
des Klimagutachtens) bei der Stellung der Baukörper
─
Verkehrsberuhigte straßentechnische Erschließung
─
Angebot für verschiedene Eigentums- und
Besitzformen
2. Die Verwaltung wird beauftragt, für den
Stadtentwicklungsausschuss eine Vorlage zur Entscheidung und Durchführung des
städtebaulichen Wettbewerbs zu erstellen.
3. Die im Produkt 090101 ´Stadtplanung´ auf dem
Konto 529100 ´Aufwendungen für Dienstleistungen´ zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel werden in einer Höhe von 20.000,- € freigegeben, um zur
Vorbereitung des städtebaulichen Wettbewerbs ein Stadtplanungsbüro mit der
Betreuung des Wettbewerbs zu beauftragen.