Beschlussfassung zu den Rahmenbedingungen:

Punkt 2.3

Die vorhandene Grünfläche mit dem Spielplatz soll möglichst an ihrer jetzigen Stelle erhalten bleiben. ,wenn unbedingt aus städtebaulicher Sicht erforderlich, kann sie aber auch in ähnlicher Größe an einen anderen geeigneten Standort verlegt werden.

Neu:

Nur wenn unbedingt aus städtebaulicher Sicht erforderlich, kann sie geringfügig verändert werden.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

 

Punkt 3.2

2. Absatz

Es soll eine Wohnbebauung in der Größenordnung von 15.000 qm BGF entstehen, die sich für unterschiedliche Lebensstile und Lebensformen einer sich wandelnden Gesellschaft eignet eignen. Die nachzuweisende BGF entspricht einer GFZvon 0,6 (für die Fläche von ca. 24.500 qm Netto-Planungsfläche – ohne die Grünfläche und Erschließungsflächen gerechnet).

Die Absätze 1, 3 und 4 bleiben unverändert bestehen.

 

Abstimmungsergebnis

einstimmig beschlossen

 

Im Vorfeld des Wettbewerbsverfahrens sollen regionale Planungsbüros zur Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert werden. Aus den von diesen Büros, die die Mindestanforderung der Bewerber/innen erfüllen müssen, eingereichten Bewerbungen sollen 5 Büros ausgelost werden, die für den Wettbewerb gesetzt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

 

Abschließend rief die Vorsitzende über die Abstimmung zur vorliegenden Sitzungsvorlage unter Berücksichtigung der zuvor gefassten Beschlüsse auf.

 

Beschlussvorschlag:

 

 

1.         Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss:

            Der Städtebauliche Realisierungswettbewerb Albert-Schweitzer-Schule wird gemäß der

            beiliegenden Bekanntmachung umgehend bekanntgemacht.

            Die Auslobung erfolgt gemäß dem beiliegenden Auslobungstext ‚Städtebaulicher

            Realisierungswettbewerb für den Bereich der ehemaligen Albert-Schweitzer-Schule in

            Hilden’ vom 17.06.2011.

 

2.         Der Stadtentwicklungsausschuss gibt die im Produkt 090101 ‚Stadtplanung’ zur Verfügung       gestellten Haushaltsmittel zur Durchführung des städtebaulichen Wettbewerbs frei.

 

1.  Der städtebauliche Wettbewerb für das Plangebiet ‚Albert-Schweitzer-Schule’ wird auf Grundlage folgender Entwicklungsziele durchgeführt:

 

Im Plangebiet soll ein Wohngebiet für eine sozial gemischte Bewohnerschaft aus allen Generationen entstehen. Es soll folgende Eigenschaften aufweisen:

 

Art und Maß der baulichen Nutzung

─     Maß der baulichen Nutzung: mindestens …... und höchstens ..…. Vollgeschosse

─     Mischung der Wohnungsformen und Wohnungsgrößen in Form von

1.    Wohnungen in Mehrfamilienhäusern (auf etwa ……% der Wohnbauflächen)

2.    Reihenhäusern (auf etwa ……% der Wohnbauflächen)

3.    Doppelhäusern (auf etwa ……% der Wohnbauflächen)

4.    freistehenden Einfamilienhäusern (auf etwa ……% der Wohnbauflächen)

─     Mindestens ……% Anteil an öffentlich gefördertem Wohnungsbau in Form von (RH/MFH)

─     Durchgrünung des Wohnquartiers mit

1.    Erhalt einer Grünanlage in mindestens der vorhandenen Größe

2.    Erhalt möglichst vieler der vorhandenen erhaltenswerten Bäume

3.    Schaffung eines zusätzlichen Grünzugs im Bereich der erhaltenswerten Großbäumen (etwa …… m²)

4.    Erweiterung der vorhandenen Grünanlage (um etwa …… m²)

 

Sonstige Rahmenbedingungen

─     Barrierefreie und barrierearme Bauweise

─     Klimafreundliches Bauen:
Die Gebäude müssen mindestens den Niedrigenergiestandard „Energieeffizienzhaus 55“ erfüllen, sowie weitere Maßnahmen zur CO2-Reduzierung sind anzustreben

─     Beachtung der klimatischen Verhältnisse (Ergebnisse des Klimagutachtens) bei der Stellung der Baukörper

─     Verkehrsberuhigte straßentechnische Erschließung

─     Angebot für verschiedene Eigentums- und Besitzformen

 

2.  Die Verwaltung wird beauftragt, für den Stadtentwicklungsausschuss eine Vorlage zur Entscheidung und Durchführung des städtebaulichen Wettbewerbs zu erstellen.

 

3.  Die im Produkt 090101 ´Stadtplanung´ auf dem Konto 529100 ´Aufwendungen für Dienstleistungen´ zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden in einer Höhe von 20.000,- € freigegeben, um zur Vorbereitung des städtebaulichen Wettbewerbs ein Stadtplanungsbüro mit der Betreuung des Wettbewerbs zu beauftragen.