Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Antragstext:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss möge beschließen:

 

„Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Stadtverwaltung, zu überprüfen, in welchen Stadtgebieten mit gültigen Bebauungsplänen Vergnügungsstätten (insbesondere Spielhallen, Bordelle, Erotik-Shops etc.) zulässig sind, obwohl deren Ansiedlung in den entsprechenden Gebieten aus planerischer Sicht nicht wünschenswert ist und deshalb vereinfachte Änderungen der Bebauungspläne zum Ausschluss entsprechender Nutzungen möglich wären.“