Sitzung: 05.10.2011 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 09-14 SV 61/114
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Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt gemäß
des Antrages der Unternehmensgruppe Aldi Süd vom 12.09.2011 die Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 259 (Vorhaben- und Erschließungsplan Nr.
17) der Innenentwicklung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) in Verbindung
mit § 12 BauGB und § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.
September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509).
Das Plangebiet
liegt in einem Bereich zwischen der Richrather Straße, der Klusenstraße und der
Verbindungsstraße im Hildener Süden. Es umfasst die Flurstücke 28, 782, 859,
861 und 1196 in Flur 62 der Gemarkung Hilden.
Ziel der Planung
ist es, für den vorhandenen Aldimarkt eine Umbau- und Erweiterungsmöglichkeit
zu schaffen.