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Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt gemäß des Antrages der Unternehmensgruppe Aldi Süd vom 12.09.2011 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 259 (Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 17) der Innenentwicklung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) in Verbindung mit § 12 BauGB und § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509).

 

Das Plangebiet liegt in einem Bereich zwischen der Richrather Straße, der Klusenstraße und der Verbindungsstraße im Hildener Süden. Es umfasst die Flurstücke 28, 782, 859, 861 und 1196 in Flur 62 der Gemarkung Hilden.

 

Ziel der Planung ist es, für den vorhandenen Aldimarkt eine Umbau- und Erweiterungsmöglichkeit zu schaffen.