Sitzung: 05.10.2011 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: s. Niederschrift
Vorlage: WP 09-14 SV 61/098
Beschlussvorschlag:
Der Rat
beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss:
1. Bezüglich der städtebaulichen
Situation und der genehmigten Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 47 sowie zu
den Festsetzungen der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 47 wird
kein Anlass gesehen, in eine erneute städtebauliche Abwägung zu den Festsetzungen
einzutreten.
2. Die Stadt Hilden tritt den in
der Genehmigungsverfügung der Bezirksregierung vom 20.10.1969 (Az.: 34.3-12.21)
gemachten Einschränkungen, Auflagen und Hinweisen bei.
3. Der genehmigte Teilbereich des
Bebauungsplans Nr. 47 ist rückwirkend zum 13.01.1970 in Kraft zu setzen.
4. Die 1. vereinfachte
Änderung des Bebauungsplans Nr. 47 ist rückwirkend zum 28.02.1989 in Kraft zu
setzen, jedoch räumlich auf den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans
Nr. 47 begrenzt.