Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 8

 

Beschlussvorschlag:

 

„Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt

 

das Bauleitplanverfahren auf der Basis des vorgestellten städtebaulichen Entwurfes durchzuführen.

 

Das Plangebiet liegt im Hildener Osten. Es wird im Nordwesten und Nordosten durch die Straße Henkenheide, im Südosten durch die Stadtgrenze Hilden/ Solingen und im Südwesten durch die Westgrenze der Flurstücke 1359 und 1360 in Flur 65 der Gemarkung Hilden begrenzt.

 

Das Ziel der Planung ist es, auf Hildener Stadtgebiet eine zurückhaltende Verdichtung der Wohnbebauung zu ermöglichen, die mit einer gleichartigen Planung auf Solinger Stadtgebiet zusammen eine Abrundung der vorhandenen Wohnbebauung zum Freiraum darstellt. Außerdem kann so die Neunutzung einer Gewerbebrache durch eine umgebungsverträglichere Nutzung erreicht werden.“