Sitzung: 15.03.2006 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 3
Vorlage: WP 04-09 SV 61/099
Beschlussvorschlag:
„Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufstellung der 43. Änderung des
Flächennutzungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414) in der zur Zeit gültigen Fassung.
Das Plangebiet liegt
im Südosten der Stadt Hilden zwischen den Straßen Bredharter Heide und Krabbenburg
und umfasst die Flurstücke 586, 922 tlw., 1441, 1709, 1710 tlw., und 1712 tlw,
alle in Flur 64 der Gemarkung Hilden.
Das Ziel der Planung
ist eine Umwandlung von „Grünfläche“ in „Wohnbaufläche“.“