Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

„Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss:

 

I.         Die im vollen Wortlaut vorliegende Satzung der Stadt Hilden über die Festlegung der Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage „An der Bibelskirch, Teilstück von Hochdahler Straße bis Am Flausenberg“ (Anlage 1) wird hiermit beschlossen.

 

II         Gemäß § 130 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) wird der beitragsfähige Erschließungsaufwand für die Erschließungsanlage „An der Bibelskirch, Teilstück von Hochdahler Straße bis Am Flausenberg“ ermittelt und abgerechnet.

Alle von dieser Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke bilden gemäß § 5 der Erschließungs­beitragssatzung der Stadt Hilden vom 07.11.1988 in der zurzeit gültigen Fassung das Abrechnungs­gebiet.

Die vor bezeichnete Erschließungsanlage ist endgültig hergestellt.

Sie entspricht den Merkmalen des § 1 der zuvor unter I. benannten Satzung der Stadt Hilden über die Festlegung der Merkmale der endgültigen Herstellung.

 

Vorstehender Beschluss sowie die der Beitragspflicht unterliegenden Grundstücke (§ 133 Abs. 1 Baugesetzbuch) sind öffentlich bekannt zu machen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.“