Sitzung: 15.02.2006 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 04-09 SV 60/036
Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach
Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss:
I. Â Â Â Â Â Â Â Die
im vollen Wortlaut vorliegende Satzung der Stadt Hilden über die Festlegung der
Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage „An der
Bibelskirch, Teilstück von Hochdahler Straße bis Am Flausenberg“ (Anlage 1)
wird hiermit beschlossen.
II        Gemäß § 130 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) wird der
beitragsfähige Erschließungsaufwand für die Erschließungsanlage „An der
Bibelskirch, Teilstück von Hochdahler Straße bis Am Flausenberg“ ermittelt und
abgerechnet.
Alle von dieser Erschließungsanlage erschlossenen
Grundstücke bilden gemäß § 5 der ErschließungsÂbeitragssatzung der Stadt Hilden
vom 07.11.1988 in der zurzeit gültigen Fassung das AbrechnungsÂgebiet.
Die vor bezeichnete Erschließungsanlage ist
endgültig hergestellt.
Sie entspricht den Merkmalen des § 1 der
zuvor unter I. benannten Satzung der Stadt Hilden über die Festlegung der
Merkmale der endgültigen Herstellung.
Vorstehender Beschluss sowie die der
Beitragspflicht unterliegenden Grundstücke (§ 133 Abs. 1 Baugesetzbuch) sind
öffentlich bekannt zu machen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, das
Weitere zu veranlassen.“