Sitzung: 15.02.2006 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 04-09 SV 61/092
Beschlussvorschlag:
„Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt
die Einleitung des
Aufhebungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 66 C gemäß § 1 Abs. 8 und § 2Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zur Zeit gültigen
Fassung.
Das Plangebiet liegt
im Nordwesten der Stadt Hilden und wird begrenzt durch die Straße Schalbruch im
Norden, die Straße Westring im Westen und den Verlauf des Hoxbaches im Osten
und Süden.
Mit der Aufhebung
des Bebauungsplanes sollen die nicht mehr zeitgemäßen Ausweisungen des Bebauungsplanes
Nr. 66 C – insbesondere die zwingende Vorgabe der Vollgeschosse in diesem
Bereich - aufgehoben werden, so dass anschließend der § 34 BauGB Grundlage für
die Beurteilung planerischer Aspekte wird.“