Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

„Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt

 

die Einleitung des Aufhebungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 66 C gemäß § 1 Abs. 8 und § 2Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zur Zeit gültigen Fassung.

 

Das Plangebiet liegt im Nordwesten der Stadt Hilden und wird begrenzt durch die Straße Schalbruch im Norden, die Straße Westring im Westen und den Verlauf des Hoxbaches im Osten und Süden.

 

Mit der Aufhebung des Bebauungsplanes sollen die nicht mehr zeitgemäßen Ausweisungen des Bebauungsplanes Nr. 66 C – insbesondere die zwingende Vorgabe der Vollgeschosse in diesem Bereich - aufgehoben werden, so dass anschließend der § 34 BauGB Grundlage für die Beurteilung planerischer Aspekte wird.“