Sitzung: 21.09.2011 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: WP 09-14 SV 20/051
Der Haupt- und Finanzausschuss nahm gemäß § 31 Abs. 1 Satz 3 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO NRW) Kenntnis von der
Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung, der Dienstanweisung für das
Anordnungswesen, der Dienstanweisung
über die Einrichtung und Verwaltung von Handvorschusskassen und der Dienstanweisung
über Stundungen, Niederschlagungen und Erlasse von Forderungen.