Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Stadtentwicklungsausschuss nahm das Schreiben des Landschaftsverbandes Rheinland

– Rheinisches Amt für Denkmalpflege- vom 17.08.2005 zur Kenntnis, wonach es sich bei dem Objekt Elberfelder Straße 43, Hilden um kein Denkmal im Sinne des §2 DSchG NRW handelt.