Sitzung: 19.10.2005 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: WP 04-09 SV 60/024
Der Stadtentwicklungsausschuss nahm zur Kenntnis, das der
Landschaftsverbandes Rheinland – Rheinisches Amt für Denkmalpflege- bereits mit
dem Schreiben vom 14.10.1987 mitgeteilt hat, dass es sich bei dem Objekt
Gerresheimer Straße 214, Hilden um kein Denkmal im Sinne des §2 DSchG
NRW handelt.