Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Stadtentwicklungsausschuss nahm zur Kenntnis, das der Landschaftsverbandes Rheinland – Rheinisches Amt für Denkmalpflege- bereits mit dem Schreiben vom 14.10.1987 mitgeteilt hat, dass es sich bei dem Objekt Gerresheimer Straße 214, Hilden um kein Denkmal im Sinne des §2 DSchG NRW handelt.