Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Stadtentwicklungsausschuss nahm das Schreiben des Landschaftsverbandes Rheinland – Rheinisches Amt für Denkmalpflege- vom 18.08.2005 zur Kenntnis, wonach es sich bei dem Objekt Heiligenstraße 63, Hilden um kein Denkmal im Sinne des §2 DSchG NRW handelt.