Sitzung: 19.10.2005 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: WP 04-09 SV 60/022
Der Stadtentwicklungsausschuss nahm das
Schreiben des Landschaftsverbandes Rheinland – Rheinisches Amt für
Denkmalpflege- vom 15.08.2005 zur Kenntnis, wonach es sich bei dem Objekt
Mittelstraße 80, Hilden um kein Denkmal im Sinne des §2 DSchG NRW handelt.
Darüber hinaus wurde zur Kenntnis genommen,
dass das Gebäude aus städtebaulichen Gründen als erhaltenswerte Bausubstanz
innerhalb des Denkmalbereiches Hilden einzustufen ist.