Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Stadtentwicklungsausschuss nahm das Schreiben des Landschaftsverbandes Rheinland – Rheinisches Amt für Denkmalpflege- vom 15.08.2005 zur Kenntnis, wonach es sich bei dem Objekt Mittelstraße 80, Hilden um kein Denkmal im Sinne des §2 DSchG NRW handelt.

 

Darüber hinaus wurde zur Kenntnis genommen, dass das Gebäude aus städtebaulichen Gründen als erhaltenswerte Bausubstanz innerhalb des Denkmalbereiches Hilden einzustufen ist.