Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 1

Beschlussvorschlag:

 

„Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 A gemäß § 1 Abs. 8 und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBL. I S. 2414) in der zurzeit gültigen Fassung.

 

Das Plangebiet liegt zwischen den Straßen Ohligser Weg und Breddert im Hildener Südosten und umfasst die Flurstücke 60, 61, 62 63, 66, 67, 68, 69, 70, 72, 387, 450, 924, 1308, 1310, 1311, 1432, 1433, 1461, 1497, 1592, 1628, 1629, und 1806, alle in Flur 64 der Gemarkung Hilden.

 

Das Ziel der Planung ist es, die städtebauliche Struktur des Gebietes zu erhalten und zugleich eine zurückhaltende Nachverdichtung zu ermöglichen.“