Sitzung: 01.09.2011 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 09-14 SV 61/110
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufstellung der 1. vereinfachten
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 99 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) in
Verbindung mit § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September
2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 12. April
2011 (BGBl. I S. 619) geändert wurde.
Das Plangebiet
liegt im Norden der Stadt Hilden zwischen der Gustav-Mahler-Straße im Westen
und der Furtwänglerstraße im Osten.
Es umfasst im
einzelnen die Flurstücke 187, 189, 394 und 395 in Flur 28 in der Gemarkung Hilden.
Mit der Änderung
des Bebauungsplanes soll das Nahversorgungszentrum in seiner Funktion gesichert
werden, indem Vergnügungsstätten inkl. Spielhallen und sog.
„Rotlicht-Nutzungen“ im Bebauungsplan ausgeschlossen werden.