Sitzung: 20.07.2011 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 33, Enthaltungen: 2
Vorlage: WP 09-14 SV 66/070
Antragstext:
Der Haupt- und Finanzausschuss Rat möge
beschließen:Â
„Der Bürgermeister wird beauftragt, im Namen der Stadt Hilden den Landtag von NRW aufzufordern, die Pflicht zur Ãœberprüfung der Dichtheit bestehender Abwasserkanäle (§ 61a LWG NRW) zu überprüfen bzw. auch auszusetzen bis eine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung verabschiedet wurde.Â
Der Bürgermeister wird gebeten zu prüfen, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen die vom Rat der Stadt Hilden in diesem Zusammenhang beschlossenen Satzung ausgesetzt werden kann.