Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 33, Enthaltungen: 2

Antragstext:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss Rat möge beschließen: 

„Der Bürgermeister wird beauftragt, im Namen der Stadt Hilden den Landtag von NRW aufzufordern, die Pflicht zur Überprüfung der Dichtheit bestehender Abwasserkanäle (§ 61a LWG NRW) zu überprüfen bzw. auch auszusetzen bis eine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung verabschiedet wurde. 

 

Der Bürgermeister wird gebeten zu prüfen, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen die vom Rat der Stadt Hilden in diesem Zusammenhang beschlossenen Satzung ausgesetzt werden kann.