Der Rat der Stadt Hilden nahm nach Vorberatung im
Stadtentwicklungsausschuss die Genehmigung zur 33. Flächennutzungsplanänderung
durch die Bezirksregierung Düsseldorf vom 16.05.2011 (Az.: 35.02.01.01-21Hil-033-472)
und die darin formulierten Hinweise zur Ergänzung der Begründung sowie zur
redaktionellen Änderung der Legende in der Plandarstellung zur FNP-Änderung zur
Kenntnis.