Sitzung: 20.07.2011 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 33
Vorlage: WP 09-14 SV 20/049
Antragstext:
Der Rat der Stadt
Hilden möge beschließen:
„Die Vertreter der
Stadt sowie des Rates im Hauptausschuss und im Aufsichtsrat der Stadtwerke
Hilden GmbH werden gem. § 113 Abs. 1 GO angewiesen, in der nächsten Sitzung des
Hauptausschusses bzw. des Aufsichtsrats zu beschließen, dass
1.
die Rückzahlungen für die den Stromkunden
rechtswidrig überhöht in Rechnung gestellten Netzentgelte (2005-2007) „in
Millionenhöhe“ (Stadtwerke-Geschäftsführer Matthias Trunk, laut RP-Hilden vom
29.04.2010) unverzüglich beginnen;
2.
auch an frühere Stadtwerke-Kunden, die Hilden
verlassen oder zwischenzeitlich den Stromanbieter gewechselt haben, die
Erstattungen ausgezahlt werden;
3.
die Stadtwerke Hilden GmbH prüft, inwieweit den
Kunden Zinsverluste für die verzögerte Rückzahlung erstattet bzw. ausgeglichen
werden können.