Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 33

Antragstext:

Der Rat der Stadt Hilden möge beschließen:

„Die Vertreter der Stadt sowie des Rates im Hauptausschuss und im Aufsichtsrat der Stadtwerke Hilden GmbH werden gem. § 113 Abs. 1 GO angewiesen, in der nächsten Sitzung des Hauptausschusses bzw. des Aufsichtsrats zu beschließen, dass

1.     die Rückzahlungen für die den Stromkunden rechtswidrig überhöht in Rechnung gestellten Netzentgelte (2005-2007) „in Millionenhöhe“ (Stadtwerke-Geschäftsführer Matthias Trunk, laut RP-Hilden vom 29.04.2010) unverzüglich beginnen;

2.     auch an frühere Stadtwerke-Kunden, die Hilden verlassen oder zwischenzeitlich den Stromanbieter gewechselt haben, die Erstattungen ausgezahlt werden;

3.     die Stadtwerke Hilden GmbH prüft, inwieweit den Kunden Zinsverluste für die verzögerte Rückzahlung erstattet bzw. ausgeglichen werden können.