Der Rat der Stadt Hilden nahm die Bestätigung der Aufsichtsbehörde nach § 17 des Landesbeamtengesetzes NRW zur Kenntnis, dass Frau Rita Hoff zur Beigeordneten gewählt ist.
Der Rat der Stadt Hilden nahm die Bestätigung der Aufsichtsbehörde nach § 17 des Landesbeamtengesetzes NRW zur Kenntnis, dass Frau Rita Hoff zur Beigeordneten gewählt ist.