Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Hilden beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 232, 1. Änderung gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 12.04.2011 (BGBl. I S. 619) geändert worden ist.

 

Das Plangebiet liegt im zweiten Bauabschnitt des Gewerbegebiets in der Giesenheide zwischen A 46 / Hühnergraben / Kosenberg und Nordring und umfasst in der Gemarkung Hilden die Flurstücke 118, 119, 120, 125, 126, 145, 147, 148 und 181 in der Flur 25 sowie die Flurstücke 204, 206, 216, 217, 218, 219, 222 und 223 in der Flur 36.

 

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 232 soll neben der Anpassung des Bauplanungsrechts an heutige Gegebenheiten und gesetzliche Vorgaben insbesondere die geplante öffentliche Straße Giesenheide verkürzt werden, so dass der „abschließende Wendehammer“ künftig östlich des Hühnergrabens liegt. Die gewerblichen Bauflächen nordwestlich des Hühnergrabens sollen dann durch eine private Straße / Grundstückszufahrt erschlossen werden.