Sitzung: 06.07.2011 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: WP 09-14 SV 61/091
Beschlussvorschlag:
1.        Der Rat der Stadt Hilden
beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss:
           Der Städtebauliche Realisierungswettbewerb
Albert-Schweitzer-Schule wird gemäß der
           beiliegenden
Bekanntmachung umgehend bekanntgemacht.
           Die Auslobung erfolgt
gemäß dem beiliegenden Auslobungstext ‚Städtebaulicher
           Realisierungswettbewerb
für den Bereich der ehemaligen Albert-Schweitzer-Schule in
           Hilden’ vom 17.06.2011.
2.        Der
Stadtentwicklungsausschuss gibt die im Produkt 090101 ‚Stadtplanung’ zur
Verfügung      gestellten Haushaltsmittel
zur Durchführung des städtebaulichen Wettbewerbs frei.
1. Der städtebauliche Wettbewerb für das
Plangebiet ‚Albert-Schweitzer-Schule’ wird auf Grundlage folgender
Entwicklungsziele durchgeführt:
Im Plangebiet soll ein Wohngebiet für eine
sozial gemischte Bewohnerschaft aus allen Generationen entstehen. Es soll
folgende Eigenschaften aufweisen:
Art
und Maß der baulichen Nutzung
─
Maß der baulichen Nutzung: mindestens …... und
höchstens ..…. Vollgeschosse
─
Mischung der Wohnungsformen und Wohnungsgrößen in
Form von
1.
Wohnungen in Mehrfamilienhäusern (auf etwa ……% der
Wohnbauflächen)
2.
Reihenhäusern (auf etwa ……% der Wohnbauflächen)
3.
Doppelhäusern (auf etwa ……% der Wohnbauflächen)
4.
freistehenden Einfamilienhäusern (auf etwa ……% der
Wohnbauflächen)
─
Mindestens ……% Anteil an
öffentlich gefördertem Wohnungsbau in Form von (RH/MFH)
─
Durchgrünung des Wohnquartiers mit
1.
Erhalt einer Grünanlage in mindestens der
vorhandenen Größe
2.
Erhalt möglichst vieler der vorhandenen
erhaltenswerten Bäume
3.
Schaffung eines zusätzlichen Grünzugs im Bereich
der erhaltenswerten Großbäumen (etwa …… m²)
4.
Erweiterung der vorhandenen Grünanlage (um etwa ……
m²)
Sonstige
Rahmenbedingungen
─
Barrierefreie und barrierearme Bauweise
─
Klimafreundliches Bauen:
Die Gebäude müssen mindestens den Niedrigenergiestandard „Energieeffizienzhaus
55“ erfüllen, sowie weitere Maßnahmen zur CO2-Reduzierung sind
anzustreben
─
Beachtung der klimatischen Verhältnisse (Ergebnisse
des Klimagutachtens) bei der Stellung der Baukörper
─
Verkehrsberuhigte straßentechnische Erschließung
─
Angebot für verschiedene Eigentums- und
Besitzformen
2. Die Verwaltung wird beauftragt, für den
Stadtentwicklungsausschuss eine Vorlage zur Entscheidung und Durchführung des
städtebaulichen Wettbewerbs zu erstellen.
3. Die im Produkt 090101 ´Stadtplanung´ auf dem
Konto 529100 ´Aufwendungen für Dienstleistungen´ zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel werden in einer Höhe von 20.000,- € freigegeben, um zur
Vorbereitung des städtebaulichen Wettbewerbs ein Stadtplanungsbüro mit der Betreuung
des Wettbewerbs zu beauftragen.