Sitzung: 15.06.2011 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 09-14 SV 61/099
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt
Hilden beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 32B gemäß § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I
S. 2414), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 12.04.2011 (BGBl. I S.
619) geändert worden ist.
Das Plangebiet liegt im Bereich zwischen Beethovenstraße, Zelterstraße und Johann-Sebastian-Bach Straße.
Mit dem Bebauungsplan sollen die bauplanungsrechtlichen Festsetzungen an die heutigen aktuellen städtebaulichen Anforderungen unter Berücksichtigung der Einzelhandels- und Vergnügungsstättenkonzepte der Stadt Hilden angepasst werden.
Das bedeutet insbesondere den vorhandenen Nahversorgungsstandort planungsrechtlich zu sichern und Vergnügungsstätten auszuschließen.