Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz:

 

Die als Anlage beigefügte in vollem Wortlaut vorliegende 1. Nachtragssatzung zur  Satzung vom 26.05.2010 zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 Landeswassergesetz NRW in den festgesetzten Wasserschutzzonen im Stadtgebiet Hilden wird hiermit beschlossen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.