Sitzung: 12.09.2011 Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: WP 09-14 SV 60/027
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach
Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz:
Die als Anlage beigefügte in vollem Wortlaut
vorliegende 1. Nachtragssatzung zur Satzung vom 26.05.2010 zur Abänderung der Fristen bei der
Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 Landeswassergesetz
NRW in den festgesetzten Wasserschutzzonen im Stadtgebiet Hilden wird hiermit
beschlossen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, das
Weitere zu veranlassen.