Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss die Einstellung

 

1.       der Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 220 sowie der 8. Flächennutzungsplanänderung mit den Aufstellungsbeschlüssen des Rates vom 09.06.1999.

Das Plangebiet liegt nördlich der Richard-Wagner-Straße und westlich der Hochdahler Straße im Hildener Norden und beinhaltet die Flurstücke 9, 10, 44, 46, 47, 49, 50, 51, 81, 88 und teilweise 124, alle in Flur 26 der Gemarkung Hilden;

 

2.       des Verfahrens zur Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 mit dem Aufstellungsbeschluss des Rates vom 10.12.1997.

Das Plangebiet – südlich des Kastanienweges und östlich der Straße „Auf dem Driesch“ - befindet sich im Hildener Süden und beinhaltet die Flurstücke 64, 68 bis 76 (einschließlich) sowie die Flurstücke 78, 459 und 460 der Flur 21;

 

3.       des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 229 mit dem Aufstellungsbeschluss des Rates vom 05.07.1995.

Das Plangebiet wird begrenzt im Norden durch die südliche Grenze der Grundstücke Uhlandstraße 1 – 19 (Flur 57; Flurstücke 336, 337, 936, 937, 1000, 999, 734, 344 und 345) sowie das Grundstück Richrather Straße 62 (Flur 57; Flurstück 333); im Osten durch die Richrather Straße, im Süden durch die nördliche Grenze des Grundstückes Richrather Straße 88 (Flur 62; Flurstück 920), die Grundstücke Verbindungsstraße 3a – 7 (Flur 62; Flurstücke 909, 910, 911, 912, 509, 811, 516 und 790) und die Verbindungsstraße; im Westen durch die östliche Grenze der Grundstücke Verbindungsstraße 12 (Flur 12; Flurstück 156), Humboldtstraße 19 (Flur 62; Flurstücke 183, 184) und Humboldtstraße 18 (Flur 57; Flurstück 143);

 

4.     des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 223 mit dem Satzungsbeschluss des Rates vom 29.03.1995, dem Offenlagebeschluss des Rates vom 21.09.1994 und dem Aufstellungsbeschluss des Rates vom 02.03.1994.

        Das Plangebiet wird begrenzt von der Walder Straße, teilweise der östlichen Grenze des Flurstückes 2167, teilweise der östlichen und südlichen Grenze des Flurstückes 421, teilweise der östlichen Grenze des Flurstückes 420, der Stadtgrenze Hilden-Solingen, der westlichen Grenzen der Flurstücke 413 und 412. Alle genannten Flurstücke liegen in der Flur 65 der Gemarkung Hilden;

 

5.     des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 104A mit dem Aufstellungsbeschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 21.06.2000.

        Das Plangebiet wird im Norden von der Hülsenstraße und im Osten von der noch im Plangebiet liegenden Forststraße begrenzt. Im Süden verläuft die Grenze südlich des Flurstückes 182. Im Westen quert sie das Flurstück 182 und verläuft weiter östlich des Flurstückes 185. Alle Flurstücke liegen in Flur 4 der Gemarkung Hilden;

 

6.     des Verfahrens zur Aufstellung der 15. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 148 mit dem Aufstellungsbeschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 06.03.2002.

        Das Plangebiet ist begrenzt im Nordwesten durch die südliche Grenze der Fuchsbergstraße; im Süden durch die nördliche Uferböschung der Itter; im Nordosten durch die nordöstliche Grenze der Flurstücke 742 und 859.