Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 34

Antragstext:

 

Der Rat der Stadt Hilden möge beschließen:

Der Rat der Stadt Hilden erklärt seine Absicht, zur Erhöhung der Transparenz beizutragen und den Bürgermeister in seiner Funktion als Gesellschafterversammlung der Stadt Hilden Holding GmbH zu entlasten.

Um diese Ziele zu erreichen, soll der Gesellschaftsvertrag der Stadt Hilden Holding GmbH (früher: Stadthalle Hilden GmbH) in der Fassung vom 13.10.2008 geändert werden:

1.      In § 6 „Gesellschafterversammlung“ wird als neuer Absatz 1 eingefügt:

„Die Gesellschafterversammlung ist der Rat der Stadt Hilden. Sie ist vom  Geschäftsfüh­rer schriftlich unter Mitteilung der Tagesordnung und Übersendung der dazugehörigen Unterlagen einzuberufen, wenn Beschlüsse zu fassen sind oder die Einberufung aus ei­nem sonstigen Grund im Interesse der Gesellschaft notwendig ist. Die Gesellschafter­versammlung ist auch einzuberufen, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder der Ge­sellschafterversammlung es verlangt.“

2.      Die Absätze 1 bis 3 bleiben unverändert und erhalten die Nummerierung 2 bis 4.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats der Stadt Hilden Holding GmbH wird gebeten, gem. § 6 Abs. 1  Satz 2 des Gesellschaftsvertrags unverzüglich die Einberufung einer Gesellschafterversammlung zu ver­langen.

Die Geschäftsführung der Stadt Hilden Holding GmbH wird gebeten, gem. § 6 Abs. 2 des Gesell­schaftsvertrags in die Tagesordnung der nächsten Gesellschafterversammlung den TOP „Änderung des Gesellschaftsvertrags“ aufzunehmen.

Der Bürgermeister wird gebeten, gem. § 7 Abs. 1 Buchstabe d des Gesellschaftsvertrags in dieser Gesellschafterversammlung eine Änderung des Gesellschaftsvertrags im Sinne dieses Ratsbeschlus­ses herbeizuführen.