Sitzung: 25.05.2011 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 34
Vorlage: WP 09-14 SV 20/046
Der Rat der Stadt Hilden möge beschließen:
Der Rat der Stadt Hilden erklärt seine Absicht, zur
Erhöhung der Transparenz beizutragen und den Bürgermeister in seiner Funktion
als Gesellschafterversammlung der Stadt Hilden Holding GmbH zu entlasten.
Um diese Ziele zu erreichen, soll der Gesellschaftsvertrag
der Stadt Hilden Holding GmbH (früher: Stadthalle Hilden GmbH) in der Fassung
vom 13.10.2008 geändert werden:
1. In § 6 „Gesellschafterversammlung“ wird als neuer
Absatz 1 eingefügt:
„Die Gesellschafterversammlung ist der Rat der
Stadt Hilden. Sie ist vom GeschäftsfühÂrer
schriftlich unter Mitteilung der Tagesordnung und Übersendung der dazugehörigen
Unterlagen einzuberufen, wenn Beschlüsse zu fassen sind oder die Einberufung
aus eiÂnem sonstigen Grund im Interesse der Gesellschaft notwendig ist. Die
GesellschafterÂversammlung ist auch einzuberufen, wenn mindestens ein Drittel
der Mitglieder der GeÂsellschafterversammlung es verlangt.“
2. Die Absätze 1 bis 3 bleiben unverändert und
erhalten die Nummerierung 2 bis 4.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats der Stadt Hilden
Holding GmbH wird gebeten, gem. § 6 Abs. 1Â
Satz 2 des Gesellschaftsvertrags unverzüglich die Einberufung einer
Gesellschafterversammlung zu verÂlangen.
Die Geschäftsführung der Stadt Hilden Holding GmbH
wird gebeten, gem. § 6 Abs. 2 des GesellÂschaftsvertrags in die Tagesordnung
der nächsten Gesellschafterversammlung den TOP „Änderung des
Gesellschaftsvertrags“ aufzunehmen.
Der Bürgermeister wird gebeten, gem. § 7 Abs. 1 Buchstabe d des Gesellschaftsvertrags in dieser Gesellschafterversammlung eine Änderung des Gesellschaftsvertrags im Sinne dieses RatsbeschlusÂses herbeizuführen.