Sitzung: 25.05.2011 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 09-14 SV 14/023
I.     Beschlussvorschläge:
"1.   Der gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW vom Kämmerer
auf- und vom Bürgermeister dem Rat zur Feststellung zugeleitete Jahresabschluss
nebst Lage- und Rechenschaftsbericht vom 03.12.2010 ist vom
Rechnungsprüfungsausschuss nach § 101 GO NRW geprüft worden. Das
Prüfungsergebnis ist im Prüfungsbericht vom 14.03.2011 und im
Bestätigungsvermerk vom gleichen Tage (siehe oben) festgehalten worden.
Der Jahresabschluss 2009 vom
03. Dezember 2010 wird hiermit gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW festgestellt.
2.    Der Jahresfehlbetrag von 3.126.952,82
€ verringert die Ausgleichsrücklage mit dem
Teilbetrag von 1.487.439,97 €“. Der
weitere Betrag von 1.639,512,85 € basiert auf der Inanspruchnahme von
übertragenen Aufwandsermächtigungen und geht daher zu Lasten der Davon-Position
der allgemeinen Rücklage: „Zusätzliche zweckgebundene Deckungsrücklage“.
II.    Beschlussvorschläge für den Rat der Stadt ohne den Bürgermeister:
„1.   Der Bürgermeister wird nach § 96 Abs. 1 GO
NRW für das Haushaltsjahr 2009 entlastet.
2.    Der Bürgermeister wird gebeten, den Prüfbericht
nebst Bestätigungsvermerk sowie den JahÂresabschluss 2009 und Lage- und
Rechenschaftsbericht gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW öffentlich bekannt zu machen und
danach bis zur Feststellung des folgenden JahresabÂschlusÂses zur Einsichtnahme
verfügbar zu halten.“