Beschluss: einstimmig beschlossen

I.      Beschlussvorschläge:

 

"1.    Der gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW vom Kämmerer auf- und vom Bürgermeister dem Rat zur Feststellung zugeleitete Jahresabschluss nebst Lage- und Rechenschaftsbericht vom 03.12.2010 ist vom Rechnungsprüfungsausschuss nach § 101 GO NRW geprüft worden. Das Prüfungsergebnis ist im Prüfungsbericht vom 14.03.2011 und im Bestätigungsvermerk vom gleichen Tage (siehe oben) festgehalten worden.

 

Der Jahresabschluss 2009 vom 03. Dezember 2010 wird hiermit gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW festgestellt.

 

2.     Der Jahresfehlbetrag von 3.126.952,82 € verringert die Ausgleichsrücklage mit dem Teilbetrag von 1.487.439,97 €“. Der weitere Betrag von 1.639,512,85 € basiert auf der Inanspruchnahme von übertragenen Aufwandsermächtigungen und geht daher zu Lasten der Davon-Position der allgemeinen Rücklage: „Zusätzliche zweckgebundene Deckungsrücklage“.

 

 

II.     Beschlussvorschläge für den Rat der Stadt ohne den Bürgermeister:

 

„1.    Der Bürgermeister wird nach § 96 Abs. 1 GO NRW für das Haushaltsjahr 2009 entlastet.

 

2.     Der Bürgermeister wird gebeten, den Prüfbericht nebst Bestätigungsvermerk sowie den Jah­resabschluss 2009 und Lage- und Rechenschaftsbericht gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW öffentlich bekannt zu machen und danach bis zur Feststellung des folgenden Jahresab­schlus­ses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.“