Beschluss:

 

Auf Vorschlag der Beratungsfirma wurde im Anschluss an die Erörterung über den Vortrag über folgende Einzelaspekte abgestimmt:

 

1.         Als Zielgröße sind 7,5 Mio. EUR anzustreben (9% des steuerbaren Volumens).

Diese Zielgröße enthält einen Puffer von etwa 20%, um der Politik und dem Verwaltungsvorstand Raum für Prioritäten und Alternativen zu geben.

 

2.         Diese Zielgröße ist bis Ende 2014 zu erreichen.

 

3.         Im Fokus der Identifikation von Ergebnisverbesserungspotentialen steht die Aufwandsseite, d.h. die Senkung der ordentlichen Aufwendungen.

 

4.         Eine Verbesserung der allgemeinen Erträge steht nicht im Mittelpunkt, d.h. keine Erhöhung der Steuereinnahmen durch Erhöhung der Hebesätze.

 

5.         Die Maßnahmen sind auf beeinflussbare bzw. steuerbare Aufwandsarten zu konzentrieren.