Beschlussvorschlag:

 

Der Satzungstext wird zur Verdeutlichung nochmals redaktionell überarbeitet.

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich abgelehnt (7 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen)

                             

SPD-Fraktion:                                        5 Nein

CDU-Fraktion:                                       3 Nein

Fraktion BA/CDf:                                      5 Ja

Fraktion Bündnis90/Die Grünen:           2 Nein

dUH-Fraktion:                                        2 Nein

Fraktion Freie Liberale                              2 Ja

 

Sodann rief die Vorsitzende zur Abstimmung über die vorliegende Sitzungsvorlage auf.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) [in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S.270), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2010 (GV. NRW S.688)] und des § 86 Abs. 1 Nr. 4 in Verbindung mit § 51 Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) [vom 07.03.1995 (GV.NRW S. 218, ber. S. 982) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 01.03.2000 (GV.NRW S. 256), zuletzt geändert durch Artikel 2 des DL-RL-Gesetzes vom 17.12.2009 (GV. NRW S.863] die im Wortlaut beigefügte Fassung.