Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschlussvorschlag:

 

„Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt Kenntnis vom Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresrechnung 2004 vom 19.09.2005.

 

Er wertet den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes als Grundlage für seine Prüfungen nach § 101 Abs. 1 Nr. 1 - 4 GO NW und für den von ihm zu erstattenden Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2004 nach § 101 Abs. 3 GO NW."