Sitzung: 06.04.2011 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: mit geändertem Beschlussvorschlag mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 15, Enthaltungen: 5
Vorlage: WP 09-14 SV 20/038/1
Beschlussvorschläge:
I.   Antrag FDP (mit Ergänzung wie
von der CDU in der Sitzung des Rates vorgeschlagen):
Die FDP-Fraktion beantragtÂ
1. Â Bei
allen haushaltsrelevanten Sitzungsvorlagen der Verwaltung für den Rat und seine
Ausschüsse hat der Kämmerer auf dem üblichen Vordruck neben den haushaltsmäßigen
Auswirkungen zwingend anzugeben, ob es sich bei der zur Abstimmung anstehenden
Maßnahme um eine Pflichtaufgabe oder um eine freiwillige Leistung bzw. Maßnahme
handelt. Außerdem ist regelmäßig anzugeben, ob für den beantragten Zweck Mittel
aus entsprechenden Programmen des Landes, des Bundes oder der EU zur Verfügung
stehen.
2. Â Bei
Anträgen bzw. Vorlagen über freiwillige Maßnahmen, die wiederkehrende
städtische Leistungen über einen längeren Zeitraum vorsehen, ist bei der
Beschlussfassung grundsätzlich eine Befristung auf maximal drei Jahre vorzusehen.
Eine Fortsetzung der städtischen Leistungen für diesen Zweck nach Ablauf von
max. drei Jahren erfordert eine erneute Beschlussfassung des Rates.
3. Alle bereits bestehenden freiwilligen
Leistungen, die unbefristet wiederkehrende städtische Leistungen über einen
längeren Zeitraum vorsehen, sind grundsätzlich zu befristen. Ausgenommen hiervon sind freiwillige
Leistungen, denen ein Kontrakt mit einem anderen Träger zu Grunde liegen. Die
Verwaltung wird beauftragt, solche Maßnahmen zu identifizieren und
entsprechende Übersichten dem Rat und seinen Ausschüssen mit dem Ziel einer
nachträglichen Befristung vorzulegen.
4. Soweit Zuschüsse von privater Seite
(Bürger, Unternehmen, Vereine, sonstige Organisationen) für freiwillige
Leistungen beantragt werden, ist dem Antrag regelmäßig eine ausführliche
Darstellung beizufügen, aus der insbesondere die Förderwürdigkeit und die
Förderbedürftigkeit hervorgeht. Hierzu gehört u.a. eine Dokumentation, aus der
hervorgeht, dass man sich um eine Förderung von dritter Seite (z.B. Stiftungen,
Sponsoren etc.) ernsthaft bemüht hat.
I.   Gemeinsamer Antrag der
Fraktionen BA/CDf, duH und FL Â (in der in
der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses modifizierten Fassung):
Leitlinien zur Haushaltspolitik:
1.
Der
Rat bekräftigt das haushaltspolitische Ziel, zu einem tatsächlich (und nicht
nur fiktiv) ausgeglichenen Ergebnishaushalt zu kommen. Er erlegt sich daher die
Verpflichtung auf, nach Vorlage des Haushaltskonsolidierungsgutachtens die dort
vorgeschlagenen Maßnahmen im Beschlusswege umzusetzen, dass ab 2012 jährlich
Einsparungen im Volumen von 8,5 Mio. €
erzielt werden. Die früher beschlossenen freiwilligen Leistungen, über die die
Verwaltung bis zum Sommer eine Liste vorlegen wird, sind hierbei zu berücksichtigen.
Sind die hiernach insgesamt möglichen Einsparungen geringer, sind alle
Maßnahmen umzusetzen; sind sie höher, ist vom Rat eine Auswahl vorzunehmen.
Auch werden die im Rahmen der diesjährigen Haushaltsplanberatungen gefassten
Beschlüsse, die Ausgaben nach sich ziehen, zunächst nicht vollzogen, es sei
denn, die Handlungsfähigkeit der Stadt wäre gefährdet (vorläufige
Haushaltssperre). Bis zur Vorlage des Gutachtens werden keine ausgabewirksamen
Beschlüsse gefasst.
2.
Eine
Kreditaufnahme zur Deckung eines Fehlbetrages im Ergebnishaushalt findet nicht
statt.
III. Änderungsantrag FDP
Zur
Erreichung des Konsolidierungszieles beschließt der Rat der Stadt Hilden am
06.04.2011 die folgenden 5 Leitlinien im Sinne einer Selbstverpflichtung
1.  Der Rat bekräftigt sein
haushaltspolitisches Ziel, zu einem tatsächlichen (und nicht nur fiktiv)
ausgeglichenen Ergebnishaushalt zu kommen und den jährlichen Fehlbetrag bis
Ende 2014 auf Null abzubauen.
2. Â Sofortiges Handeln bei sich
abzeichnendem Neudefizit bzw. neuen Ausgaben (unvorhersehbar), Formulierung von
Vorschlägen zur Gegenfinanzierung
3. Â Keine Tabubereiche und
Denkverbote im Rahmen der Konsolidierung
4. Â Nachhaltige Konsolidierung
mit Augenmaß, Nutzung von Chancen und planvolles statt aktionistisches Vorgehen
5. Â Pflicht zur Risikobetrachtung
(rechtlich, finanziell, zeitlich, politisch usw.) in allen  Vorlagen in der Verwaltung und für den Rat,
realistische Kalkulation der Folgekosten