Beschluss: mit geändertem Beschlussvorschlag mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 15, Enthaltungen: 5

Beschlussvorschläge:

 

I.    Antrag FDP (mit Ergänzung wie von der CDU in der Sitzung des Rates vorgeschlagen):

Die FDP-Fraktion beantragt­

1.   Bei allen haushaltsrelevanten Sitzungsvorlagen der Verwaltung für den Rat und seine Ausschüsse hat der Kämmerer auf dem üblichen Vordruck neben den haushaltsmäßigen Auswirkungen zwingend anzugeben, ob es sich bei der zur Abstimmung anstehenden Maßnahme um eine Pflichtaufgabe oder um eine freiwillige Leistung bzw. Maßnahme handelt. Außerdem ist regelmäßig anzugeben, ob für den beantragten Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, des Bundes oder der EU zur Verfügung stehen.

2.   Bei Anträgen bzw. Vorlagen über freiwillige Maßnahmen, die wiederkehrende städtische Leistungen über einen längeren Zeitraum vorsehen, ist bei der Beschlussfassung grundsätzlich eine Befristung auf maximal drei Jahre vorzusehen. Eine Fortsetzung der städtischen Leistungen für diesen Zweck nach Ablauf von max. drei Jahren erfordert eine erneute Beschlussfassung des Rates.

3. Alle bereits bestehenden freiwilligen Leistungen, die unbefristet wiederkehrende städtische Leistungen über einen längeren Zeitraum vorsehen, sind grundsätzlich zu befristen. Ausgenommen hiervon sind freiwillige Leistungen, denen ein Kontrakt mit einem anderen Träger zu Grunde liegen. Die Verwaltung wird beauftragt, solche Maßnahmen zu identifizieren und entsprechende Übersichten dem Rat und seinen Ausschüssen mit dem Ziel einer nachträglichen Befristung vorzulegen.

4. Soweit Zuschüsse von privater Seite (Bürger, Unternehmen, Vereine, sonstige Organisationen) für freiwillige Leistungen beantragt werden, ist dem Antrag regelmäßig eine ausführliche Darstellung beizufügen, aus der insbesondere die Förderwürdigkeit und die Förderbedürftigkeit hervorgeht. Hierzu gehört u.a. eine Dokumentation, aus der hervorgeht, dass man sich um eine Förderung von dritter Seite (z.B. Stiftungen, Sponsoren etc.) ernsthaft bemüht hat.

 

 

I.    Gemeinsamer Antrag der Fraktionen BA/CDf, duH und FL  (in der in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses modifizierten Fassung):

 

Leitlinien zur Haushaltspolitik:

1.    Der Rat bekräftigt das haushaltspolitische Ziel, zu einem tatsächlich (und nicht nur fiktiv) ausgeglichenen Ergebnishaushalt zu kommen. Er erlegt sich daher die Verpflichtung auf, nach Vorlage des Haushaltskonsolidierungsgutachtens die dort vorgeschlagenen Maßnahmen im Beschlusswege umzusetzen, dass ab 2012 jährlich Einsparungen im  Volumen von 8,5 Mio. € erzielt werden. Die früher beschlossenen freiwilligen Leistungen, über die die Verwaltung bis zum Sommer eine Liste vorlegen wird, sind hierbei zu berücksichtigen. Sind die hiernach insgesamt möglichen Einsparungen geringer, sind alle Maßnahmen umzusetzen; sind sie höher, ist vom Rat eine Auswahl vorzunehmen. Auch werden die im Rahmen der diesjährigen Haushaltsplanberatungen gefassten Beschlüsse, die Ausgaben nach sich ziehen, zunächst nicht vollzogen, es sei denn, die Handlungsfähigkeit der Stadt wäre gefährdet (vorläufige Haushaltssperre). Bis zur Vorlage des Gutachtens werden keine ausgabewirksamen Beschlüsse gefasst.

2.    Eine Kreditaufnahme zur Deckung eines Fehlbetrages im Ergebnishaushalt findet nicht statt.

 

III.  Änderungsantrag FDP

 

 

Zur Erreichung des Konsolidierungszieles beschließt der Rat der Stadt Hilden am 06.04.2011 die folgenden 5 Leitlinien im Sinne einer Selbstverpflichtung

 

1.   Der Rat bekräftigt sein haushaltspolitisches Ziel, zu einem tatsächlichen (und nicht nur fiktiv) ausgeglichenen Ergebnishaushalt zu kommen und den jährlichen Fehlbetrag bis Ende 2014 auf Null abzubauen.

2.   Sofortiges Handeln bei sich abzeichnendem Neudefizit bzw. neuen Ausgaben (unvorhersehbar), Formulierung von Vorschlägen zur Gegenfinanzierung

3.   Keine Tabubereiche und Denkverbote im Rahmen der Konsolidierung

4.   Nachhaltige Konsolidierung mit Augenmaß, Nutzung von Chancen und planvolles statt aktionistisches Vorgehen

5.   Pflicht zur Risikobetrachtung (rechtlich, finanziell, zeitlich, politisch usw.) in allen   Vorlagen in der Verwaltung und für den Rat, realistische Kalkulation der Folgekosten