Sitzung: 06.04.2011 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: mit geändertem Beschlussvorschlag mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 16, Enthaltungen: 2
Vorlage: WP 09-14 SV 61/061
Beschlussvorschlag in der Fassung der
Beschlussfassung im Stadtentwicklungsausschuss 9.3.2011:
Der Rat
beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss:
Durch die folgenden
Maßnahmen soll Hilden in der Konkurrenz der Region ´Mittlerer Niederrhein /
Düsseldorf´ attraktiv bleiben, um insbesondere umzugswillige Hildener in Hilden
zu halten, aber auch durch Zuzüge neue Bürgerinnen und Bürger zu gewinnen:
1.      Die Stadt Hilden strebt
an, auf den demographischen Wandel im Bereich des Städtebaus in Form der
„Aktiven Bestandspflege“ zu reagieren.
2.      Die Verwaltung wird
beauftragt, die Stresstestflächen Ü70 im Rahmen einer überschlägigen städtebaulichen
Voruntersuchung zu begutachten.
Dem Stadtentwicklungsausschuss sind die Ergebnisse der überschlägigen
Untersuchungen vorzulegen, damit er ggfs. die Erstellung von städtebaulichen
Rahmenplänen für einzelne Flächen in Auftrag geben kann.
3.      Auch künftig ist in Hilden
die Ausweisung von Neubauflächen notwendig im Einzelfall kritisch zu prüfen.
Zusätzlich zu dem normalen Wohnungsneubau der letzten Jahre sind gemäß einem
Zielgruppen-Mix Wohnbaulandflächen auszuweisen, die bis zum Jahr 2025 zu einem
Neubau von zusätzlich 500 Wohneinheiten führen.
Als Flächen sind vorrangig die im Strategischen Stadtentwicklungskonzept
benannten Flächen 1, 3, 4, 5, 8, 11, 16 und 19 – ggfs. in der
Abwägung zu anderen Belangen in verkleinerter Form – für eine neue Bebauung anzustreben.
Im Einzelfall können auch andere Flächen als Neubaugebiete ausgewiesen werden.
4.      Die Stadt Hilden strebt
an, ihre neuen Wohnbau-Grundstücke durch Baulandmodelle der Zielgruppe „Junge
Familie“ zur Verfügung zu stellen.
Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Konzepte mit zugeordneten,
vermarktbaren Grundstücken dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.
5.      Bis auf die
Potentialfläche 17 werden im neu aufzustellenden Flächennutzungsplan alle untersuchten Potentialflächen –
ggfs. in der Abwägung zu anderen Belangen in verkleinerter Form – als
Wohnbauflächen dargestellt.
6.      Die Verwaltung wird
beauftragt, in Form eines „Monitoring“ die weitere Bevölkerungsentwicklung
sowie die Entwicklungen im Wohnungsbestand sowie im Wohnumfeld zu beobachten.
Beschlussvorschlag mit Änderung gem. Antrag
CDU:
Der Rat
beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss:
Durch die
folgenden Maßnahmen soll Hilden in der Konkurrenz der Region ´Mittlerer Niederrhein
/ Düsseldorf´ attraktiv bleiben, um insbesondere umzugswillige Hildener in
Hilden zu halten, aber auch durch Zuzüge neue Bürgerinnen und Bürger zu
gewinnen:
1.      Die Stadt Hilden strebt
an, auf den demographischen Wandel im Bereich des Städtebaus in Form der
„Aktiven Bestandspflege“ zu reagieren.
2.      Die Verwaltung wird
beauftragt, die Stresstestflächen Ü70 im Rahmen einer überschlägigen
städtebaulichen Voruntersuchung zu begutachten.
Dem Stadtentwicklungsausschuss sind die Ergebnisse der überschlägigen
Untersuchungen vorzulegen, damit er ggfs. die Erstellung von städtebaulichen
Rahmenplänen für einzelne Flächen in Auftrag geben kann.
3.      Auch künftig ist in Hilden
die Ausweisung von Neubauflächen notwendig.
Zusätzlich zu dem normalen Wohnungsneubau der letzten Jahre sind gemäß einem
Zielgruppen-Mix Wohnbaulandflächen auszuweisen, die bis zum Jahr 2025 zu einem
Neubau von zusätzlich 500 Wohneinheiten führen können.
Als Flächen sind vorrangig die im Strategischen Stadtentwicklungskonzept
benannten Flächen 1, 3, 4, 5, 8, 11, 16
und 19 – ggfs. in der Abwägung zu anderen Belangen in verkleinerter Form
– für eine neue Bebauung anzustreben.
Im Einzelfall können auch andere Flächen als Neubaugebiete ausgewiesen werden.
4.      Die Stadt Hilden strebt
an, ihre neuen Wohnbau-Grundstücke zumindest
teilweise durch Baulandmodelle auch
der Zielgruppe „Junge Familie“ zur Verfügung zu stellen.
Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Konzepte mit zugeordneten,
vermarktbaren Grundstücken nach
Vorberatung im Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsausschuss dem Rat zur
Beschlussfassung vorzulegen.
5.      Bis auf die Potentialfläche 17 werden im neu aufzustellenden Flächennutzungsplan alle untersuchten Potentialflächen – ggfs. in der Abwägung zu anderen Belangen in verkleinerter Form – als Wohnbauflächen dargestellt.
6.      Die Verwaltung wird
beauftragt, in Form eines „Monitoring“ die weitere Bevölkerungsentwicklung
sowie die Entwicklungen im Wohnungsbestand sowie im Wohnumfeld zu beobachten.