Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz und im Haupt- und Finanzausschuss:

 

1. Der von der Verwaltung vorgelegte und von den Aufsichtsbehörden genehmigte Generalentwässerungsplan (GEP) ist die Grundlage für die zukunftsfähige und nachhaltige Sicherstellung der Abwasserbeseitigung in Hilden.

 

2. Die Verwaltung hat im Rahmen ihrer Abwasserbeseitigungspflicht auf der Basis des GEP den Auftrag für die Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes nach § 53 Landeswassergesetz erteilt. Dies beinhaltet ein verbindliches Investitionsprogramm für die nächsten Jahre. Die Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes ist nach Fertigstellung zur Beschlussfassung vorzulegen.