Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt gemäß §§ 3 bis 5 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 7.7.1987 in der zurzeit gültigen Fassung die Wahl bzw. Wiederwahl der folgenden Mitglieder des Umlegungsausschusses:

 

a)         als Sachverständigen für Bewertungsfragen:

            Herrn Stadtvermessungsdirektor a. D. Arthur Unger,

 

b)        als stellvertretenden Sachverständigen für Bewertungsfragen:

            Herrn Ltd. Stadtvermessungsdirektor a. D. Rudolf Kaiser,

 

c)         als stellvertretenden Sachverständigen für Vermessungs- und Katasterfragen:

            Herrn Kreisobervermessungsrat Axel Willinghöfer.

 

Die Amtsdauer der Sachverständigenmitglieder des Umlegungsausschusses beträgt nach der vorgenannten Durchführungsverordnung fünf Jahre.