Sitzung: 06.04.2011 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 09-14 SV 61/090
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt gemäß §§ 3 bis 5 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 7.7.1987 in der zurzeit gültigen Fassung die Wahl bzw. Wiederwahl der folgenden Mitglieder des Umlegungsausschusses:
a)        als Sachverständigen für
Bewertungsfragen:
           Herrn Stadtvermessungsdirektor a. D. Arthur Unger,
b)       als stellvertretenden Sachverständigen
für Bewertungsfragen:
           Herrn Ltd. Stadtvermessungsdirektor a. D. Rudolf Kaiser,
c)        als stellvertretenden Sachverständigen
für Vermessungs- und Katasterfragen:
           Herrn Kreisobervermessungsrat Axel Willinghöfer.
Die Amtsdauer der Sachverständigenmitglieder des Umlegungsausschusses beträgt nach der vorgenannten Durchführungsverordnung fünf Jahre.