Sitzung: 06.04.2011 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 09-14 SV 61/086
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im
Stadtentwicklungsausschuss
1.        die Aufhebung des
Satzungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 106B durch den Rat der Stadt
Hilden vom 29.09.2010
2.        die erneute Offenlage
des Bebauungsplanentwurfes Nr. 106B gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt
durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) geändert
worden ist.
Das Plangebiet liegt im Bereich zwischen Herderstraße, Stockshausstraße,
Gerresheimer Straße und der Straße „Auf dem Sand“.
Mit
dem Bebauungsplan soll das im übergeleiteten Durchführungsplan Nr. 106
festgesetzte Mittelgewerbegebiet in ein Gewerbegebiet auf Grundlage der BauNVO
1990 überführt und die zulässigen und nicht zulässigen Nutzungen
planungsrechtlich festgesetzt werden. Insbesondere sollen Spielhallen und
sonstige Vergnügungsstätten sowie zentrenrelevanter Einzelhandel, Bordelle und
sonstige Eros-Einrichtungen und eigenständige Transportunternahmen ohne
Zusammenhang mit einem Produktionsunternehmen ausgeschlossen werden.
Dem Beschluss zur erneuten Offenlage liegt die Begründung mit
Umweltbericht vom 16.02.2011 zugrunde.