Sitzung: 06.04.2011 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 09-14 SV 61/084
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss:
1.        Das Protokoll der
Bürgerdiskussion vom 18.11.2010 wird zur Kenntnis genommen und die von den
Bürgerinnen und Bürgern geäußerten Zielvorstellungen werden im weiteren Verfahren
auf Umsetzbarkeit geprüft.
2a.      Das Plangebiet ‚Bereich
Albert-Schweitzer-Schule/ Am Lindengarten’ umfasst das Gelände der
Albert-Schweitzer-Schule, der Grünanlage „Am Lindengarten“ und angrenzende
Grundstücke.
Es wird begrenzt
durch: Nordgrenze
der Flurstücke 922 und 921, Ostgrenze von Flurstück 922, Ostgrenze von
Flurstück 940 und 1050, Südgrenze der Flurstücke 1050, 1049 und 940, Ostgrenze
von Flurstück 1188, Südgrenze der Flurstücke 1188, 398 und 229, Westgrenze der Flurstücke 229, 398, 226,
755, 940, Westgrenze des heutigen Schulgrundstücks (Westgrenze von Flurstück 922
und im weiteren Verlauf im Bereich des fußläufigen Bereiches der Straße Am
Wiedenhof durch das Flurstück 1114 führend), alle in Flur 62 der Gemarkung
Hilden.
oder
2b.      Das Plangebiet ‚Bereich
Albert-Schweitzer-Schule/ Am Lindengarten’ wird auf das Grundstück
der Albert-Schweitzer-Schule begrenzt.
Die Grenze wird gebildet durch: Nordgrenze
der Flurstücke 922 und 921, Ost- und Südgrenze von Flurstück 922, Ostgrenze der
Flurstücke 214 und 218, Südgrenze der Flurstücke 218 und 922, Westgrenze des
heutigen Schulgrundstücks (Westgrenze von Flurstück 922 und im weiteren Verlauf
im Bereich des fußläufigen Bereiches der Straße Am Wiedenhof durch das
Flurstück 1114 führend), alle in Flur 62 der Gemarkung Hilden.