Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss:

 

1.         Das Protokoll der Bürgerdiskussion vom 18.11.2010 wird zur Kenntnis genommen und die von den Bürgerinnen und Bürgern geäußerten Zielvorstellungen werden im weiteren Verfahren auf Umsetzbarkeit geprüft.

 

2a.       Das Plangebiet ‚Bereich Albert-Schweitzer-Schule/ Am Lindengarten’ umfasst das Gelände der Albert-Schweitzer-Schule, der Grünanlage „Am Lindengarten“ und angrenzende Grundstücke.

Es wird begrenzt durch: Nordgrenze der Flurstücke 922 und 921, Ostgrenze von Flurstück 922, Ostgrenze von Flurstück 940 und 1050, Südgrenze der Flurstücke 1050, 1049 und 940, Ostgrenze von Flurstück 1188, Südgrenze der Flurstücke 1188, 398 und 229, Westgrenze der Flurstücke 229, 398, 226, 755, 940, Westgrenze des heutigen Schulgrundstücks (Westgrenze von Flurstück 922 und im weiteren Verlauf im Bereich des fußläufigen Bereiches der Straße Am Wiedenhof durch das Flurstück 1114 führend), alle in Flur 62 der Gemarkung Hilden.

 

oder

 

2b.       Das Plangebiet ‚Bereich Albert-Schweitzer-Schule/ Am Lindengarten’ wird auf das Grundstück der Albert-Schweitzer-Schule begrenzt.

Die Grenze wird gebildet durch: Nordgrenze der Flurstücke 922 und 921, Ost- und Südgrenze von Flurstück 922, Ostgrenze der Flurstücke 214 und 218, Südgrenze der Flurstücke 218 und 922, Westgrenze des heutigen Schulgrundstücks (Westgrenze von Flurstück 922 und im weiteren Verlauf im Bereich des fußläufigen Bereiches der Straße Am Wiedenhof durch das Flurstück 1114 führend), alle in Flur 62 der Gemarkung Hilden.