Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Befangen: 1

Beschlussvorschlag (mit Ergänzung):

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Schule und Sport:

 

  1. Der vorgelegte Schulentwicklungsplan für den Bereich Grundschule bildet gemäß § 80 Schulgesetz NRW die Grundlage für die zukünftigen schulorganisatorischen und schulbaulichen Maßnahmen sowie für die Entwicklung der Grundschullandschaft in der Stadt Hilden

 

  1. Die darin enthaltenen Handlungsempfehlungen sollen kurz- und mittelfristig umgesetzt werden. Die dazu notwendigen Maßnahmen werden im Ausschuss für Schule und Sport und im Rat beraten und gegebenenfalls beschlossen.