Sitzung: 16.03.2011 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Enthaltungen: 6
Vorlage: WP 09-14 SV 20/036
Beschlussvorschlag:
1.    Der
Rat der Stadt nimmt nach Vorberatung durch den Haupt- und Finanzausschuss Kenntnis
von dem als Anlage beigefügten Beteiligungsbericht. Der Rat beschließt über den
Bericht als Anlage zum Haushaltsplan 2011, im Sinne von § 108 Abs. 2 GO NW in Verbindung
mit § 1 Abs. 2 GemHVO.
2.    Die Verwaltung wird beauftragt, die
öffentliche Bekanntgabe des Beteiligungsberichtes zu veranlassen (s. § 117 Abs.
2 GO NW). Die Aufsichtsbehörde ist vorab hierüber in Kenntnis zu setzen im
Sinne von § 80 Abs. 5 GO NW. Als Anlage zur Haushaltssatzung ist der Beteiligungsbericht
nach § 80 Abs. 6 GO NW bis zum Ende der Auslegung des Jahresabschlusses 2010
zur Einsichtnahme bereit zu halten.