Sitzung: 11.04.2011 Rechnungsprüfungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: WP 09-14 SV 14/023
Beschlussvorschlag:
„Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt Kenntnis vom
Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2009
vom 14.03.2011. Er macht sich den PrüfungsbeÂricht zu eigen und erklärt den
Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes zu seinem eigeÂnen Bestätigungsvermerk.
Der Bestätigungsvermerk
lautet:
"Bestätigungsvermerk
der Rechnungsprüfung:
Die
Rechnungsprüfung hat den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung,
Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang sowie den Lagebericht - der Stadt für
das Haushaltsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 2009 geprüft. In die Prüfung
wurden die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht der
örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände einbezogen. Die
Inventur, die Buchführung sowie die Aufstellung dieser Unterlagen nach den
gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein-Westfalen und den ergänzenden
Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in
der Verantwortung des Bürgermeisters der Stadt. Die Aufgabe der
Rechnungsprüfung ist es, auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung eine
Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, der
Inventur, des Inventars sowie der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der
Vermögensgegenstände und über den Lagebericht abzugeben.
Die
Jahresabschlussprüfung wurde nach § 101 Abs. 1 GO NRW und in Anlehnung der vom
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und
durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung
des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender
Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die
Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche
Umfeld der Stadt sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im
Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen
internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Inventar, Übersicht
über örtlich festgelegte Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände,
Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von
Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze
und der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters der Stadt sowie die
Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Die
Rechnungsprüfung ist der Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage
für die Beurteilung bildet.
Die
Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach
der Beurteilung der Rechnungsprüfung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen
Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften, den
sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage
der Stadt.
Der
Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein
zutreffendes Bild von der Lage der Stadt und stellt die Chancen und Risiken der
zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Hilden,
den 14. März 2011
Rechnungsprüfung
gez.                                                                      gez.
Michael Witek                                                      Torsten
Schlüter
Leiter des Rechnungs-                                        Rechnungsprüfer
prüfungsamtes                                                     der
Stadt Hilden“
der Stadt Hilden
Der vorstehende
Prüfungsbericht wird in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und
in Anlehnung an die Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei
Abschlussprüfungen (vgl. IDW PS 450) erstattet.
Hilden, den 11. April 2011
Rechnungsprüfungsausschuss
Hartmut Toska
Vorsitzender
(Der
Bestätigungsvermerk im Prüfbericht ist während der Sitzung von dem Vorsitzenden
zu unterzeichnen.)
II.    Beschlussvorschläge für den Rat der Stadt:
"1.   Der gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW vom Kämmerer
auf- und vom Bürgermeister dem Rat zur Feststellung zugeleitete Jahresabschluss
nebst Lage- und Rechenschaftsbericht vom 03.12.2010 ist vom
Rechnungsprüfungsausschuss nach § 101 GO NRW geprüft worden. Das
Prüfungsergebnis ist im Prüfungsbericht vom 14.03.2011 und im
Bestätigungsvermerk vom gleichen Tage (siehe oben) festgehalten worden.
Der Jahresabschluss 2009 vom
03. Dezember 2010 wird hiermit gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW festgestellt.
2.    Der Jahresfehlbetrag von 3.126.952,82
€ verringert die Ausgleichsrücklage mit dem
Teilbetrag von 1.487.439,97 €“. Der
weitere Betrag von 1.639,512,85 € basiert auf der Inanspruchnahme von übertragenen
Aufwandsermächtigungen und geht daher zu Lasten der Davon-Position der
allgemeinen Rücklage: „Zusätzliche zweckgebundene Deckungsrücklage“.
III.   Beschlussvorschläge für den Rat der Stadt ohne den Bürgermeister:
„1.   Der Bürgermeister wird nach § 96 Abs. 1 GO
NRW für das Haushaltsjahr 2009 entlastet.
2.    Der Bürgermeister wird gebeten, den Prüfbericht
nebst Bestätigungsvermerk sowie den JahÂresabschluss 2009 und Lage- und
Rechenschaftsbericht gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW öffentlich bekannt zu machen und
danach bis zur Feststellung des folgenden JahresabÂschlusÂses zur Einsichtnahme
verfügbar zu halten.“