Sitzung: 09.03.2011 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: s. Niederschrift
Vorlage: WP 09-14 SV 61/061
Gemeinsamer Beschlussvorschlag der 3
Fraktionen (BA/CDf, FL und duH):
Der Rat
beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss:
Durch die
folgenden Maßnahmen soll Hilden in der Konkurrenz der Region ´Mittlerer Niederrhein
/ Düsseldorf´ attraktiv bleiben, um insbesondere umzugswillige Hildener in
Hilden zu halten, aber auch durch Zuzüge neue Bürgerinnen und Bürger zu
gewinnen:
1.      Die Stadt Hilden strebt
an, auf den demographischen Wandel im Bereich des Städtebaus in Form der
„Aktiven Bestandspflege“ zu reagieren.
2.      Die Verwaltung wird
beauftragt, die Stresstestflächen Ü70 im Rahmen einer überschlägigen städtebaulichen
Voruntersuchung zu begutachten.
Dem Stadtentwicklungsausschuss sind die Ergebnisse der überschlägigen
Untersuchungen vorzulegen, damit er ggfs. die Erstellung von städtebaulichen
Rahmenplänen für einzelne Flächen in Auftrag geben kann.
3.      Auch künftig ist in Hilden
die Ausweisung von Neubauflächen im
Einzelfall kritisch zu
prüfen.
Zusätzlich zu dem normalen Wohnungsneubau der letzten Jahre sind gemäß
einem Zielgruppen-Mix Wohnbaulandflächen auszuweisen, die bis zum Jahr 2025 zu
einem Neubau von zusätzlich 500 Wohneinheiten führen.
Als Flächen sind vorrangig die im Strategischen Stadtentwicklungskonzept
benannten Flächen 1, 3, 4, 5, 8, 11, 16 und 19 – ggfs. in der Abwägung
zu anderen Belangen in verkleinerter Form – für eine neue Bebauung anzustreben.
Im Einzelfall können auch andere Flächen als Neubaugebiete ausgewiesen werden.
4.      Die Stadt Hilden strebt an, ihre neuen Wohnbau-Grundstücke
durch Baulandmodelle der Zielgruppe „Junge Familie“ zur Verfügung zu stellen.
Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Konzepte mit zugeordneten,
vermarktbaren Grundstücken dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.
5.      Bis auf die Potentialfläche 17 werden im neu aufzustellenden Flächennutzungsplan alle
untersuchten Potentialflächen – ggfs. in der Abwägung zu anderen
Belangen in verkleinerter Form – als Wohnbauflächen dargestellt.
6.
Die
Verwaltung wird beauftragt, in Form eines „Monitoring“ die weitere
Bevölkerungsentwick-
lung sowie
die Entwicklungen im Wohnungsbestand sowie im Wohnumfeld zu beobachten.
7.      Die finanziellen Auswirkungen sind
darzustellen.