Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss bestellt Frau Kirsten Max zur Schriftführerin gemäß § 52 Abs. 1 in Verbindung mit § 58 Abs. 2 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Als ihre Stellvertreterin wird Frau Stefanie Walder benannt.