Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 255 als vorhabenbezogener Bebauungsplan ( Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 11) gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 12 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.12.2006 (BGBl. I S. 3316) in der zur Zeit gültigen Fassung.

 

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 255 wird begrenzt durch die Eisenbahntrasse im Westen, die Karnaper Straße im Norden, die Schürmannstraße im Osten sowie im Südosten durch die nordwestlichen Grenzen der Flurstücke 76, 77, 488, 489, 326 und 305, alle in Flur 55 der Gemarkung Hilden.

Der Vorhaben- und Erschließungsplan umfasst die Flurstücke 67, 68, 69, 70, 71, 72, 73, 74, 75, 327 sowie teilweise die Flurstücke 154, 155 und 475, alle in Flur 55 der Gemarkung Hilden.

 

Das Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung von Planungsrecht für eine moderate bauliche Entwicklung des Bereiches. Mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan soll eine „Klimaschutz-Siedlung“ realisiert werden, die zusätzlich soziale Ziele wie das zielgruppenorientierte Bauen für junge Familien und alte Menschen beinhaltet.

Im übrigen Geltungsbereich sollen die verbleibenden Flächen bestandsorientiert überplant werden.