Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss:

 

  1. zur Kenntnis zur nehmen, dass keine Anregungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB seitens der Öffentlichkeit während der Offenlage und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durch die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beim Planungs- und Vermessungsamt der Stadt Hilden eingegangen sind.

 

  1. die während der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen nicht anders zu bewerten, als im Offenlagebeschluss des Rates vom 29.09.2010 (Sitzungsvorlage WP 09-14 SV 61/056) beschlossen. Es wird insoweit auf den Beschluss vom 29.09.2010 verwiesen.

 

  1. den Bebauungsplan Nr. 66, 4. Änderung für den Bereich Auf dem Sand / Herderstraße / Hans-Sachs-Straße gemäß §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2010 (GV. NRW. S. 688), sowie gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), als Satzung.

 

Das Plangebiet gliedert sich in zwei Teile. Der südliche Teil des Plangebietes befindet sich zwischen den Straßen Ellerstraße, Westring, Auf dem Sand und Hans-Sachs-Straße. Der nördliche Teil wird abgegrenzt durch die Straßen In den Weiden, Auf dem Sand und Herderstraße sowie durch den Südfriedhof.

 

Dem Satzungsbeschluss liegt die Begründung einschließlich Umweltbericht vom 12.01.2011 zugrunde.